Gemeinsames Lernen an der HPG

Es ist normal, verschieden zu sein

Gemeinsames Lernen von Schülern und Schülerinnen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
Sonderpädagogische Förderung bei Schüler*Innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat den Aufbau individueller Lern- und Entwicklungsprozesse zum Ziel. Die Förderung geschieht sowohl in Förderschulen als auch in allgemeinen Schulen.
Bereits seit 1996 werden an der HPG Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zielgleich im Gemeinsamen Lernen beschult. Seit dem Schuljahr 2015/16 werden auch Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen zieldifferent beschult und können den Abschluss der Förderschule Lernen oder einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben. Auch Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen unsere Schule seit dem Schuljahr 2020/21.

Das gemeinsame Leben und Lernen von allen Schülerinnen und Schülern sehen wir als Bereicherung.

Dadurch wird:

  • der Grundanspruch der Gesamtschule, eine Schule für alle zu sein, in besonderer Weise verwirklicht,
  • die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen, sozialen, gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben unterstützt und der Gefahr der Isolierung begegnet,
  • die Entwicklung zu einer angemessenen Selbsteinschätzung unterstützt,
  • ein wichtiger Beitrag zur Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf ein möglichst selbstständiges, selbstbestimmtes und sozial verantwortungsbewusstes Leben innerhalb der Gesellschaft geleistet.

Das Konzept des Gemeinsamen Lernens

In allen Klassen der Sekundarstufe I lernen ca. 3-4 Schüler*Innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.

Die Klassen werden zusätzlich stundenweise von Sonderpädagogen, Fachkräften für Inklusion und weiteren Fachlehrkräften begleitet.

Zusätzlich zur unterrichtlichen Arbeit bestehen die Handlungsfelder in:

  • lernbegleitender Diagnostik
  • Beratung und Unterstützung der Fachlehrer*Innen
  • Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachleuten
  • Intervention bei psychosozialen Problemen.

Die Grundlage sonderpädagogischer Förderung wird durch die im Einzelfall im Neben dem Erwerb von Fachwissen, Qualifikationen und Abschlüssen nach den Richtlinien und Lehrplänen der Gesamtschule werden Ziele hinsichtlich des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung festgelegt. Das können z.B. Ziele im Bereich der Motorik oder im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung sein.

Formen der sonderpädagogischen Förderung an der HPG

Im Bereich des Fachunterrichts gibt es einen engen Austausch mit den Fachlehrkräften. Neben einer Zusammenarbeit im Klassenunterricht findet auch Kleingruppenunterricht oder Einzelförderung statt. Diese Kleingruppen setzen sich entweder unter sozialen oder inhaltlichen Gesichtspunkten zusammen oder sie berücksichtigen die individuellen Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf.

Leistungsbeurteilung und Nachteilsausgleich

Je nach festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgen die Beurteilungen entweder zielgleich mit denen der Regelschüler*Innen oder zieldifferent auf der Grundlage der individuellen Förderpläne.
Auf der Grundlage lernprozessbegleitender Diagnostik werden bei Leistungsüberprüfungen Nachteilsausgleiche gewährt, um die Erschwernisse durch Beeinträchtigungen der Motorik, der Wahrnehmung, der sozialen-emotionalen Entwicklung oder der Kommunikation zu berücksichtigen.

Sächliche und räumliche Voraussetzungen

Schulgebäude und Schulgelände sind inzwischen im Hinblick auf körperliche Mobilität barrierefrei. Unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse wurden bisher z.B. höhenverstellbares Mobiliar, Sehhilfen und digitale Medien angeschafft.
Für den Sportbereich stehen 19 Sportrollstühle, die von allen Schülerinnen und Schülern genutzt werden können, zur Verfügung.

Für die Differenzierung in Kleingruppen- und Einzelförderung stehen vier Differenzierungsräume zur Verfügung.

Zur Geschichte des Gemeinsamen Unterrichts an der HPG

Bereits der Errichtungsbeschluss für die Gesamtschule Brinckmannstraße, wie die HPG damals noch hieß, enthielt im Jahr 1988 die Auflage, Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in ihrer Körperlichen und motorischen Entwicklung zu integrieren. Lange Zeit fehlten jedoch die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen. Im Verlaufe des Schuljahres 1995/96 wurden diese soweit geschaffen, dass im Schuljahr 1996/97 an der HPG in 2 von 4 Klassen des 5. Jahrgangs zunächst je 3 Schülerinnen oder Schüler mit einem Förderbedarf in ihrer Körperlichen und motorischen Entwicklung aufgenommen werden konnten.
Aktuell lernen insgesamt 68 Schülerinnen und Schüler, die einen Förderbedarf in ihrer Körperlichen und motorischen Entwicklung, in ihrer Sprache, im Bereich des Sehens und des Hörens, im Bereich ihrer emotionalen-sozialen Entwicklung oder im Bereich des Lernens haben, in den Jahrgängen 05 bis 13.

Mittlerweile hat das Gemeinsame Lernen in allen Bereichen des Schullebens Fuß gefasst und wird auf einer breiten Basis durch alle Mitglieder der Schulgemeinde getragen. Mit jedem Jahr werden neue Erfahrungen gemacht und das gemeinsame Schulleben wird immer selbstverständlicher.