Schulfahrten an der HPG

Einleitende Informationen:
Rechtliche Grundlage bilden die Richtlinien für Schulfahrten

Fundstelle:

  • RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 19.03.1997 (GABl. NW. I S. 101)
  • BASS 14-12 Nr.2

Hier heißt es allgemein
„Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen – im Folgenden Schulfahrten – sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.“

Weitere Informationen unter: https://bass.schul-welt.de/288.htm

An der HPG finden in drei Jahrgängen Schul- bzw. Studienfahrten statt:

  1. Jahrgang:
  • In der Woche vor den Osterferien findet eine dreitägige Klassenfahrt statt.
  • Um die Reisekosten so gering wie möglich zu halten, werden Ziele in der näheren Umgebung angesteuert.
  • Die Kosten sollen einen Rahmen von 150 € nicht überschreiten.
  • Maximal 10 Kolleg*innen begleiten die vier Klassen.
  1. Jahrgang:
  • In der Woche vor den Herbstferien findet eine fünftägige Klassenfahrt statt.
  • Ziele dürfen in ganz Deutschland und im benachbarten Ausland (Niederlande und Belgien) liegen.
  • Die Kosten sollen bei maximal 350€ liegen.
  • Maximal dreizehn Kolleg*innen begleiten die 5 Klassen.

Q2/13. Jahrgang:

  • In der Woche vor den Herbstferien findet eine maximal einwöchige Abitur-Abschlussfahrt statt.
  • Es dürfen auch Ziele im europäischen Ausland angesteuert werden.
  • Die Kosten sollen bei maximal 450€ liegen.
  • Maximal 5 Kolleg*innen begleiten den Jahrgang.

Ergänzende Hinweise:

  • Es dürfen laut Schulkonferenzbeschluss keine Flugreisen unternommen werden.
  • Die Fahrten sind so zu planen, dass jede Schülerin/jeder Schüler an der Fahrt teilnehmen kann.
  • Das Programm ist im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten abzustimmen.
  • In allen Fällen empfiehlt die Schule den Abschluss von Reiserücktrittversicherungen, um Ausfallkosten abzusichern.
  • Der jeweils ersten Lehrer- und Schulkonferenz im Schuljahr wird ein Budgetierungsplan zur Information (LK) bzw. Genehmigung (SK) für das folgende Kalenderjahr vorgelegt.
  • Da der Reisekostenetat immer erst im März eines Kalenderjahres für dieses bekannt gegeben wird, müssen die zu erstattenden Reisekosten der Lehrer*innen im Vorfeld gedeckelt werden.

Eintägige Unterrichtsgänge:

Besuch des Otto-Pankok Museums in Drevenack

  • Die 6. Klassen der Hulda-Pankok-Gesamtschule besuchen im Monat Mai/Juni das Otto-Pankok-Museum in Drevenack. Dieser einzigartige Lernort bietet ein außergewöhnliches pädagogisches Programm. Kinder und Jugendliche haben hier Raum zum Entdecken, Erleben, Begreifen und Gestalten von Kunst in der Natur.
  • Umgeben von den Bildern des Künstlers im Museum inmitten einer malerischen Natur lernen die Schülerinnen und Schüler  nicht nur das Zeichnen mit Kohle, das Drucken oder Modellieren nach Art des Künstlers, sondern auch die humanitäre Haltung, die Liebe zum Menschen und zur Natur kennen, die den Künstler Otto Pankok, sowie seine Ehefrau Eva Pankok (geb. Droste)  und die Tochter, unsere Namensgeberin,  Hulda Pankok  Zeit Ihres Lebens stark geprägt haben.

Projekttage in Belgien

  • Im Rahmen des Französisch-Unterrichts werden zwei Projekttage in Belgien durchgeführt.
    Die Schüler:innen können so wertvolle Erfahrungen mit ihren im Unterricht erworbenen Kenntnissen in einem französisch-sprachigen Nachbarland machen.
  • Im 8. Jahrgang (= 2. Lernjahr Französisch) fährt der Kurs in eine kleinere belgische Stadt, z.B. Verviers.
  • Im 9. Jahrgang (= 3. Lernjahr Französisch) macht der Kurs eine Tages-Exkursion nach Lüttich.

Schüleraustausch mit Frankreich

  • An der Hulda-Pankok-Gesamtschule blicken wir auf langjährige Erfahrungen mit einem Schüleraustausch in Frankreich zurück. Der aufgebaute Kontakt zu einer neuen Austausch-Schule (Collège Descartes in Antony bei Paris) konnte bisher auf Grund der Corona-Pandemie nicht in einen Schüleraustausch münden.
    Wenn die organisatorischen und personellen Bedingungen an der Partnerschule und an der Hulda-Pankok-Gesamtschule es möglich machen, wird erneut ein Schüleraustausch angestrebt.

Skifreizeit im 9. Schuljahr

  • Die Ski-AG hat sich zum Ziel gesetzt, Schülerinnen und Schülern die Grundlagen des sicheren Skifahrens zu vermitteln. Sie richtet sich vorwiegend an Anfänger des 7. und 9. Jahrganges und soll die Gelegenheit geben, Unterricht auch einmal „anders“ zu erleben, nette Leute kennenzulernen und neue Erfahrungen beim Skifahren in den Alpen zu sammeln.
  • Damit die Teilnahme allen Interessierten ermöglicht werden kann, erhalten Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.
  • Zur Vorbereitung findet wöchentlich eine AG statt, in der die theoretischen Hintergründe des Skifahrens, z. B. Sicherheitsregeln, Materialkunde und Fahrtechnik gelehrt werden. Aber auch die Fitness wird dort zur körperlichen Vorbereitung trainiert.
  • Den Abschluss bildet im Frühjahr eine einwöchige Skifahrt ins alpine Hochgebirge.
  • Die Fahrt kann nur angeboten werden, wenn die Übernahme der Reisekosten für die Lehrer*innen gesichert zugesagt werden kann.