Inklusive Beschulung an der HPG

Mit der Schulgesetzänderung im Jahr 2013 wurde Inklusion in Nordrhein-Westfalen verbindlich geregelt (§ 2 Abs. 5, § 19 SchulG NRW).
Seitdem ist die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gesetzlicher Auftrag aller allgemeinbildenden Schulen.



Die zieldifferente Förderung erfolgt gemäß den festgestellten Förderschwerpunkten und orientiert sich an den jeweils individuellen Lern- und Entwicklungszielen.

Zur Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts an der HPG


Seit 1996 werden an unserer Schule Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen im zielgleichen Unterricht gefördert, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen, sozialen, gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben zu unterstützen und der Gefahr einer Isolierung vorzubeugen.
Inklusion ist an der HPG daher nicht erst mit gesetzlichen Vorgaben entstanden, sondern Ausdruck einer gewachsenen pädagogischen Haltung und langjähriger Erfahrung.

Seit dem Schuljahr 2015/16 werden auch Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen zieldifferent beschult. Sie können den Abschluss der Förderschule Lernen oder einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben.
Erste Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen unsere Schule seit dem Schuljahr 2020/21.

Das Konzept des Gemeinsamen Lernens

In allen Klassen der Sekundarstufe I lernen ca. 3-4 Schüler*Innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.

Die Klassen werden zusätzlich stundenweise von Sonderpädagogen, Fachkräften für Inklusion und weiteren Fachlehrkräften begleitet.

Zusätzlich zur unterrichtlichen Arbeit bestehen die Handlungsfelder in:

  • lernbegleitender Diagnostik
  • Beratung und Unterstützung der Fachlehrer*Innen
  • Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachleuten
  • Intervention bei psychosozialen Problemen.

Die Grundlage sonderpädagogischer Förderung wird durch die im Einzelfall im Neben dem Erwerb von Fachwissen, Qualifikationen und Abschlüssen nach den Richtlinien und Lehrplänen der Gesamtschule werden Ziele hinsichtlich des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung festgelegt. Das können z.B. Ziele im Bereich der Motorik oder im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung sein.

Formen der sonderpädagogischen Förderung an der HPG

Im Bereich des Fachunterrichts gibt es einen engen Austausch mit den Fachlehrkräften. Neben einer Zusammenarbeit im Klassenunterricht findet auch Kleingruppenunterricht oder Einzelförderung statt. Diese Kleingruppen setzen sich entweder unter sozialen oder inhaltlichen Gesichtspunkten zusammen oder sie berücksichtigen die individuellen Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf.

Leistungsbeurteilung und Nachteilsausgleich

Je nach festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgen die Beurteilungen entweder zielgleich mit denen der Regelschüler*Innen oder zieldifferent auf der Grundlage der individuellen Förderpläne.
Auf der Grundlage lernprozessbegleitender Diagnostik werden bei Leistungsüberprüfungen Nachteilsausgleiche gewährt, um die Erschwernisse durch Beeinträchtigungen der Motorik, der Wahrnehmung, der sozialen-emotionalen Entwicklung oder der Kommunikation zu berücksichtigen.

Sächliche und räumliche Voraussetzungen

Schulgebäude und Schulgelände sind inzwischen im Hinblick auf körperliche Mobilität barrierefrei. Unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse wurden bisher z.B. höhenverstellbares Mobiliar, Sehhilfen und digitale Medien angeschafft.
Für den Sportbereich stehen Sportrollstühle, die von allen Schülerinnen und Schülern genutzt werden können, zur Verfügung.

Für die Differenzierung in Kleingruppen- und Einzelförderung stehen vier Differenzierungsräume zur Verfügung..